Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Streamer-Bedingungen“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der PixelPact UG (haftungsbeschränkt), Chemnitzer Str. 18, 44139 Dortmund (nachfolgend „PixelPact“, „wir“ oder „uns“) und dem Streamer (nachfolgend „Streamer“ oder „Sie“) bei der Nutzung der PixelPact-Plattform.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss, Änderungen
(1) Diese Streamer-Bedingungen gelten ausschließlich für natürliche und juristische Personen, die sich als Streamer zum Betrieb öffentlich zugänglicher Live-Streams (z. B. auf Twitch, Kick oder YouTube) bei PixelPact registrieren und die Plattform in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen (Unternehmer i. S. d. § 14 BGB). Ein Angebot an Verbraucher besteht nicht.
(2) Der Streamer-Vertrag kommt mit der vollständigen Registrierung (einschließlich OAuth-Bestätigung und – soweit erforderlich – Eingabe der Stammdaten) und der Annahme dieser Bedingungen durch den Streamer zustande. PixelPact bestätigt den Vertragsschluss durch die Freischaltung des Kontos.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Streamers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, PixelPact stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) PixelPact behält sich das Recht vor, diese Streamer-Bedingungen zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder tatsächliche Rahmen- bedingungen sowie zur Weiterentwicklung der Plattform zu ändern. Änderungen werden dem Streamer mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail an die hinterlegte Adresse) mitgeteilt. Widerspricht der Streamer innerhalb dieser Frist nicht, gelten die geänderten Bedingungen als genehmigt; auf diese Folge wird bei der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Streamer, ist PixelPact berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Termin ordentlich zu kündigen.
§ 2 Leistungen von PixelPact
(1) PixelPact betreibt eine Online-Plattform, über die Werbekunden CPM-basierte Werbekampagnen buchen und in den Live-Streams teilnehmender Streamer ausspielen können. PixelPact stellt hierzu insbesondere zur Verfügung:
- ein Streamer-Dashboard mit Kampagnen-, Stream- und Einnahmenübersicht,
- ein technisches Overlay, das als Browser-Source in OBS (oder vergleichbarer Streaming-Software) eingebunden wird und Werbemittel in den Formaten Skyscraper, Banner oder Box Ad ausspielt,
- eine Matching-Engine, die geeignete Kampagnen anhand der vom Streamer gewählten Branchen, seines Zuschauerdurchschnitts, der Spielkategorie, der Sprache und weiterer Kriterien zuordnet,
- eine Wallet-Funktion mit Übersicht über verfügbares Guthaben, ausstehende Auszahlungen und Gutschriften-PDFs,
- ein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, „DSA“) sowie ein internes Beschwerdeverfahren nach Art. 20 DSA.
(2) PixelPact schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform, strebt jedoch eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Außerhalb dieses Werts liegende Einschränkungen, insbesondere durch höhere Gewalt, Wartungsarbeiten, Angriffe auf die Infrastruktur oder Ausfälle von Drittanbietern (insbesondere Twitch, Kick, YouTube, Cloudflare, IONOS), begründen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche.
(3) PixelPact ist berechtigt, einzelne Funktionen der Plattform jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, soweit dies für den Streamer zumutbar ist und den Kern der vertraglich geschuldeten Leistung nicht beeinträchtigt.
§ 3 Registrierung und Eligibility
(1) Die Registrierung als Streamer erfolgt über ein OAuth-Login bei Twitch und – optional – die Verknüpfung mit YouTube, Kick, Discord, TikTok oder Instagram (über die Meta Graph API). Der Streamer sichert zu, dass die übermittelten Daten zutreffend und aktuell sind, und hält sie während der Vertragslaufzeit auf aktuellem Stand.
(2) Der Streamer muss im Zeitpunkt der Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sein. PixelPact ist berechtigt, einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen.
(3) Optionale Drittanbieter-Verknüpfungen (insbesondere TikTok und Instagram/Meta) dienen ausschließlich der Anreicherung des Streamer-Profils und sind jederzeit vom Streamer widerrufbar. Mit der Verknüpfung erkennt der Streamer an, dass neben diesen Bedingungen und unserer Datenschutzerklärung die jeweiligen Nutzungsbedingungen und Entwicklerbedingungen der verknüpften Anbieter – namentlich die TikTok Developer Terms of Service und die Meta Platform Terms – Anwendung finden und ermächtigt PixelPact, die über die jeweiligen APIs abgerufenen, öffentlich verfügbaren Profildaten (insbesondere Anzeigename, Benutzername, Profilbild und Followerzahl) zur Auffindbarkeit durch Werbekunden anzuzeigen und die Followerzahl in angemessenen Abständen zu aktualisieren. Hebt der Streamer die Verknüpfung auf (oder widerruft er die Einwilligung beim jeweiligen Anbieter), werden die zugehörigen Zugriffs-Tokens unverzüglich bei dem jeweiligen Anbieter widerrufen und aus der PixelPact-Datenbank gelöscht; ein Weiterverkauf oder eine Offenlegung dieser Daten an Dritte außerhalb der Plattformnutzung findet nicht statt.
(4) Die Eligibility für die automatisierte Zuweisung von Kampagnen bemisst sich nach dem durchschnittlichen Zuschauerwert des Streamers in den letzten 30 Tagen. Ab einem Durchschnittswert von 5 bis 250 gleichzeitigen Zuschauern nimmt der Streamer am automatischen Matching teil; Streamer mit höheren Durchschnittswerten werden im Rahmen eines gesonderten „Managed Direct Sponsoring“ betreut. PixelPact entscheidet über die Eligibility sowie über eine etwaige Wiederherstellung der Eligibility nach Verlust. Ein Anspruch auf Aufnahme oder Verbleib im automatischen Matching besteht nicht.
§ 4 Pflichten des Streamers
(1) Der Streamer betreibt seine Streams eigenverantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere:
- die Nutzungsbedingungen, Community-Richtlinien und Werbevorgaben der jeweils eingesetzten Streaming-Plattform (insbesondere Twitch, Kick, YouTube) einzuhalten;
- die Plattform ausschließlich im Rahmen echter Live-Übertragungenzu nutzen. Die Teilnahme am Werbenetzwerk während Wiederholungen („Reruns“), 24/7-Playlist- bzw. -Wiederholungs-Kanälen (sog. „TV-Kanäle“), Watch Parties (z. B. Amazon Prime) sowie Premieren („Premieres“) ist ausgeschlossen. Der Streamer ist verpflichtet, Wiederholungen über das Twitch-eigene „Rerun“-Feature wahrheitsgemäß zu kennzeichnen und keine vorab aufgezeichneten Inhalte als Live-Stream auszugeben;
- die im Overlay ausgespielte Werbung nicht zu verdecken, zu manipulieren, zu überlagern oder in sonstiger Weise in ihrer Wirkung zu beeinträchtigen;
- keine künstlichen Zuschauer- oder Impressionszahlen zu erzeugen (insbesondere keine Bots, View-Bots, gekaufte Zuschauer, automatisierten Multi-Account-Setups);
- im Stream keine rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten, insbesondere keine Inhalte, die gegen Strafgesetze, Jugendschutz- oder Urheberrechte verstoßen;
- seine Zugangsdaten und den Overlay-Token geheim zu halten und PixelPact unverzüglich zu informieren, sobald der Verdacht eines Missbrauchs besteht;
- seine Kontaktdaten (insbesondere E-Mail, Auszahlungsdaten, Steuerstatus) aktuell zu halten.
- einen ihm zugewiesenen Tracking-Link (insbesondere im Rahmen einer Combined-Kampagne) ausschließlich über den Chat seines aktiven, im PixelPact-Dashboard angezeigten Live-Streams auf der jeweiligen Plattform (Twitch, Kick oder YouTube) zu verbreiten und den Tracking-Link weder über andere Kanäle (insbesondere Discord, Twitter/X, sonstige Messenger-Dienste, andere Live-Streams oder Off-Stream-Plattformen) öffentlich oder in geschlossenen Gruppen zu teilen, noch Dritte gezielt zur Klick-Auslösung außerhalb des aktiven Live-Streams zu veranlassen;
(2) Die Teilnahme am PixelPact-Werbenetzwerk ist Werbung im Sinne des § 5a UWG und der werberechtlichen Vorgaben des Medienstaatsvertrags und der Telemediengesetzgebung. Die von PixelPact bereitgestellten Overlays sind als Werbung gestaltet und werden als solche erkennbar ausgespielt. Soweit zusätzlich eine gesonderte Kennzeichnung erforderlich ist (etwa bei Chat-Kampagnen nach Aktivierung dieser Funktion), wird PixelPact entsprechende Muster-Kennzeichnungen bereitstellen; die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht im Einzelfall obliegt dem Streamer.
(3) Verstößt der Streamer gegen die Pflicht zur ausschließlichen Verbreitung des Tracking-Links über den Chat des aktiven Live-Streams auf der jeweiligen Plattform (§ 4 (1) Spiegelstrich [Tracking-Link-Bindung]), so ist PixelPact berechtigt:
(i) die betreffenden Klicks gemäß § 6 (3) von der Vergütung auszunehmen;
(ii) den Streamer in Textform (insbesondere per E-Mail an die hinterlegte Adresse) auf den Verstoß hinzuweisen und bei wiederholtem oder vorsätzlichem Verstoß formell abzumahnen;
(iii) die Teilnahme des Streamers an Combined-Kampagnen für einen angemessenen Zeitraum (in der Regel bis zu sieben Tagen) zu suspendieren;
(iv) den Streamer-Vertrag bei schwerwiegenden oder fortgesetzten Verstößen außerordentlich nach § 314 BGB zu kündigen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Ersatz nachweislich entstandener Schäden, bleiben unberührt.
§ 5 Exklusivität und konkurrierende Werbung
(1) Während eine PixelPact-Display-Kampagne einem Streamer zugewiesen und aktiv ist, verpflichtet sich der Streamer, im selben Werbeformat (Skyscraper, Banner oder Box Ad) keine konkurrierenden Werbe-Overlays Dritter auszuspielen.
(2) Andere Einnahmequellen des Streamers, insbesondere Twitch-Subscriptions, Bits, Donations, mündliche Erwähnungen eigener Sponsoren sowie nicht-konkurrierende Overlays (z. B. Webcam-Frames, Alerts, Emote-Overlays), bleiben ausdrücklich unberührt.
(3) Liegt dem Streamer ein direktes Sponsoring-Angebot eines nach Geschäftsfeld konkurrierenden Unternehmens eines aktuellen PixelPact-Werbekunden vor, so informiert er PixelPact unverzüglich, damit mögliche Interessenkonflikte im Vorfeld geprüft werden können.
§ 6 Vergütung, CPM-Abrechnung und Reconciliation
(1) Die Vergütung des Streamers erfolgt auf CPM-Basis (Tausend- Kontakt-Preis, TKP) je verifizierter Impression. Die jeweils aktuellen CPM-Sätze werden im Streamer-Dashboard ausgewiesen und können je Kampagne und Asset-Typ (statisches Bild vs. animiertes Video) variieren.
(2) Als „verifizierte Impression“ gilt eine Ausspielung, bei der (i) der Stream zum Ausspielungszeitpunkt als regulärer Live-Stream auf der jeweiligen Plattform(Twitch-Stream-Typ „live“, Kick-Livestream bzw. YouTube-Live-Übertragung) gesendet wurde (insbesondere keine Wiederholung, kein 24/7-VOD-/Playlist-Kanal, keine Watch Party und keine Premiere), (ii) sämtliche Kampagnen-Kriterien (insbesondere Branche, Zuschauer-Range, Sprache, Mature-Content-Status, Genre-Ausschlüsse) erfüllt waren und (iii) die Ausspielung der im Dashboard angezeigten Dauer (in der Regel 30 Sekunden) entsprach.
(3) Als „verifizierter Klick“ (für Kampagnen mit Tracking-Link, insbesondere Combined-Kampagnen) gilt eine Klick-Interaktion auf den im Chat des aktiven Live-Streams geposteten Tracking-Link, bei der
(i) der Stream des Streamers zum Zeitpunkt des Klicks oder unmittelbar zuvor live war,
(ii) der Klick aus dem Chat des aktiven Live-Streams auf der jeweiligen Plattform (Twitch, Kick oder YouTube) erfolgt ist; dies ist technisch erkennbar am HTTP-Referer einer Domain der jeweiligen Plattform (z. B. twitch.tv, kick.com, youtube.com). Bei nicht übermitteltem Referer (insbesondere bei Klicks aus den mobilen Apps der Plattformen oder bei Browser-seitig deaktivierter Referer-Übermittlung) gilt der Klick als verifiziert, sofern er innerhalb des in (iii) genannten Klick-Fensters erfolgt,
(iii) der Klick innerhalb des im Streamer-Dashboard transparent ausgewiesenen Klick-Fensters (in der Regel 15 Minuten nach Posten der Tracking-Nachricht durch den PixelPact-Chatbot) erfolgt ist,
(iv) sämtliche sonstigen Anti-Missbrauchs-Kriterien (insbesondere Geo-Übereinstimmung, Rate-Limits, Ausschluss von Bot-User-Agents und automatisierten Klick-Mustern) erfüllt sind.
Klicks, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden im Klick-Audit-Log dokumentiert und im Streamer-Dashboard mit dem jeweiligen Ausschlussgrund ausgewiesen, sind jedoch nicht vergütungsfähig. Die jeweils aktuelle technische Ausgestaltung der Kriterien (insbesondere die Länge des Klick-Fensters) wird im Streamer-Dashboard veröffentlicht und kann von PixelPact nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) angepasst werden, wobei wesentliche Verschärfungen 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt werden.
(4) Nach Stream-Ende führt PixelPact eine nachträgliche Verrechnung („Reconciliation“) durch, bei der jede Impression gegen den nächsten aufgezeichneten Snapshot geprüft wird. Ergibt die Prüfung, dass zum Zeitpunkt der Ausspielung die Kriterien nicht erfüllt waren (z. B. Kategoriewechsel), wird die Impression entwertet. Die entsprechenden Einnahmen werden aus dem Streamer-Guthaben korrigiert und im Wallet als „entwertete Impression“ dokumentiert.
(5) Zur Sicherstellung korrekter Reconciliation-Ergebnisse ist PixelPact berechtigt, Auszahlungen während eines Live-Streams sowie bis zum Abschluss der Reconciliation-Prüfung der jeweils zuletzt beendeten Stream-Session zu sperren. Die Dauer dieser Prüfung richtet sich nach der Länge und Komplexität des Streams und beträgt üblicherweise wenige Minuten. Ergibt sich nach einer bereits erfolgten Auszahlung eine nachträgliche Entwertung, wird der entsprechende Betrag mit der nächsten Auszahlung verrechnet; reicht das Guthaben nicht aus, hat der Streamer den offenen Betrag auf Anforderung binnen 14 Tagen zu erstatten.
§ 7 Auszahlung
(1) Auszahlungen erfolgen auf Anforderung des Streamers über die Wallet-Funktion, sobald das verfügbare Guthaben mindestens 10,00 € (zehn Euro) beträgt. Der Streamer kann wahlweise PayPal oder SEPA-Überweisung wählen.
(2) PixelPact veranlasst die Auszahlung nach Prüfung und Freigabe:
- per PayPal: spätestens 14 Werktage nach Freigabe.
- per SEPA-Überweisung: spätestens 14 Werktage nach Freigabe.
(3) Gebühren: Bei Auszahlungen per PayPal werden pauschal 2 % des Auszahlungsbetrags, höchstens jedoch 12,00 € je Auszahlung, als Gebührenanteil einbehalten. SEPA-Überweisungen innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraums erfolgen gebührenfrei. Bei Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums trägt der Streamer sämtliche tatsächlich anfallenden Bankgebühren.
(4) Der Streamer ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Auszahlungsdaten (insbesondere Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsanschrift, IBAN bzw. PayPal-E-Mail, Kleinunternehmerstatus nach § 19 UStG, falls einschlägig) zu hinterlegen. Bei unvollständigen oder unzutreffenden Angaben kann die Auszahlung bis zur Vervollständigung zurückgehalten werden.
(5) PixelPact stellt für jede Auszahlung eine Gutschrift (Credit Note) im umsatzsteuerrechtlichen Sinne (§ 14 UStG) aus. Der Streamer widerspricht einer solchen Gutschrift, soweit sie in Betrag oder Inhalt unzutreffend ist, binnen 14 Tagen nach elektronischem Versand; andernfalls gilt sie als genehmigt. Das gesetzliche Widerspruchsrecht bleibt unberührt.
(6) Der Streamer ist für die korrekte Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich. PixelPact leistet keine Steuerberatung.
§ 8 Klick-Manipulation und ungültiger Traffic
(1) Streamer verpflichten sich, keine Klicks auf Werbelinks der Plattform vorzutäuschen oder durch Dritte vortäuschen zu lassen. Untersagt sind insbesondere Eigenklicks, das Auffordern oder Anleiten Dritter zu Klicks (z. B. Bekannte, Moderatoren, Community-Mitglieder) sowie die Duldung erkennbar koordinierter Klickaktivität im eigenen Chat.
(2) PixelPact behält sich vor, mittels automatisierter Verfahren Klicks auf ungültigen Traffic im Sinne der MRC/IAB-Standards (insbesondere koordinierte Klickfarmen, Cookie-Rotation, automatisiertes Klickverhalten) zu prüfen. Als ungültig erkannte Klicks werden rückwirkend ungültig gesetzt; eine Vergütung erfolgt für sie nicht. Bereits gutgeschriebene Vergütungen für nachträglich als ungültig erkannte Klicks werden vom Streamer-Wallet abgebucht.
(3) Bei wiederholtem Auftreten ungültigen Traffics (zwei festgestellte Vorfälle innerhalb von sieben Tagen) wird der Streamer-Account zunächst für sieben Tage von neuen Kampagnen-Auslieferungen ausgeschlossen. Bei weiteren Vorfällen wird die Sperre auf dreißig Tage und schließlich auf unbestimmte Dauer verlängert. Der Streamer wird über jede Sperre per E-Mail informiert und kann der Bewertung innerhalb von vierzehn Tagen widersprechen.
(4) Bereits verifizierte und ausstehende Vergütungen aus der Zeit vor Sperre oder Beendigung werden im nächsten regulären Auszahlungslauf ausgekehrt. Eine Einbehaltung als Vertragsstrafe erfolgt nicht.
§ 9 Inhalte der Werbekunden, Freistellung zugunsten des Streamers
(1) Die Werbemittel stammen ausschließlich von den Werbekunden. PixelPact prüft die Werbemittel formal, jedoch nicht auf ihre inhaltliche Rechtmäßigkeit.
(2) Werden gegen den Streamer wegen eines von PixelPact zugewiesenen Werbemittels Ansprüche Dritter aus Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend gemacht, hat der Streamer PixelPact unverzüglich zu informieren und die weitere Rechtsverteidigung in Abstimmung mit PixelPact zu führen. PixelPact wird den Werbekunden gegenüber die vertraglich vereinbarte Freistellungspflicht durchsetzen und den Streamer bei berechtigter Inanspruchnahme in einem verhältnismäßigen Rahmen unterstützen.
§ 10 Meldung rechtswidriger Inhalte, Moderation
(1) Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können jederzeit über [email protected] gemeldet werden. PixelPact prüft solche Meldungen nach Art. 16 DSA und entscheidet innerhalb angemessener Frist über geeignete Maßnahmen (z. B. Entfernen oder Sperren eines Werbemittels, Aussetzen einer Kampagne, Sperrung eines Kontos). Die Entscheidung wird dem Melder und dem betroffenen Streamer bzw. Kunden nach Art. 17 DSA begründet mitgeteilt.
(2) Gegen Entscheidungen kann der Streamer binnen sechs Monaten Beschwerde einlegen (Art. 20 DSA). Die Beschwerde ist über [email protected] zu richten.
§ 11 Sperrung und Kündigung
(1) PixelPact ist berechtigt, das Streamer-Konto ganz oder teilweise zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bedingungen, gesetzliche Vorschriften oder die Nutzungsbedingungen der verbundenen Streaming-Plattform vorliegen. Der Streamer wird über die Maßnahme unverzüglich informiert, soweit nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Pflicht entgegensteht.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Die Kündigung durch den Streamer kann auch formlos durch Löschung des Streamer-Kontos im Dashboard erfolgen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für PixelPact liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 4 (Pflichten), § 5 (Exklusivität) oder § 9 (Content), bei Manipulation der Impressionszählung (insbesondere durch nicht gekennzeichnete Wiederholungen, den Betrieb von 24/7-VOD-/Playlist-Kanälen unter dem Streamer-Konto oder das Ausgeben vorab aufgezeichneter Inhalte als Live-Stream), bei Zahlungsverzug mit einer Rückforderung gemäß § 6 Abs. 5 sowie bei Insolvenz des Streamers.
(4) Nach Beendigung des Vertrags verbleibende Guthaben werden nach Abschluss der Reconciliation ausgezahlt. Etwaige nach § 147 AO und § 257 HGB aufzubewahrende Daten bleiben gespeichert.
(5) Sonderkündigung bei nicht eingerichtetem Konto. Wird das Streamer-Konto nach Registrierung nicht vollständig eingerichtet (insbesondere: Vervollständigung des Profils, Verknüpfung des Twitch-Kontos sowie — je nach Nutzungsabsicht — Einrichtung der OBS-Browser-Quelle und/oder Anbindung eines Chatbots mit Moderator-Status) und bleibt der Streamer trotz mindestens zwei Erinnerungen in Textform untätig, ist PixelPact berechtigt, das Konto nach Ablauf einer letzten 30-tägigen Frist ohne weitere Ankündigung zu löschen. Die zuvor versendeten Erinnerungs- und Warn-Emails gelten als Vorankündigung in Textform im Sinne von Absatz 2. Vor der Löschung etwa vorhandenes ausstehendes Streamer-Guthaben wird gemäß Absatz 4 ausgezahlt.
§ 12 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel der Plattform haftet PixelPact nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
(2) PixelPact haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
(3) Für einfache Fahrlässigkeit haftet PixelPact nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Streamer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 10.000 € je Schadensfall und 25.000 € je Kalenderjahr, begrenzt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden und sonstige Folgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit – außerhalb der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – ausgeschlossen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet PixelPact nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der auch bei einer regelmäßigen und anforderungsgerechten Sicherung der Daten durch den Streamer eingetreten wäre.
(6) PixelPact haftet nicht für Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Angriffe Dritter auf die Infrastruktur oder auf Störungen bei den Drittanbietern (insbesondere Twitch, Kick, YouTube, Discord, TikTok, Meta/Instagram, Cloudflare, IONOS, OpenAI, Resend, PayPal, Stripe) zurückzuführen sind, soweit PixelPact diese Störungen nicht zu vertreten hat.
(7) Ansprüche gegen PixelPact aus dem Vertragsverhältnis verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Anspruchs und der Person des Schädigers, spätestens jedoch in drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung von PixelPact.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist – soweit der Streamer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat – Dortmund.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(4) Mitteilungen zwischen den Parteien erfolgen, soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, in Textform (insbesondere per E-Mail an die hinterlegten Adressen).