Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Kunden-Bedingungen“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der PixelPact UG (haftungsbeschränkt), Chemnitzer Str. 18, 44139 Dortmund (nachfolgend „PixelPact“, „wir“ oder „uns“) und dem Werbekunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) bei der Nutzung der PixelPact-Plattform zur Schaltung von Werbekampagnen.
§ 1 Geltungsbereich, Zielgruppe, Vertragsschluss, Änderungen
(1) Diese Kunden-Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (z. B. Marken, Agenturen, Mediaagenturen, eingetragene Vereine im geschäftlichen Verkehr). Ein Angebot an Verbraucher besteht nicht.
(2) Der Vertrag kommt mit der vollständigen Registrierung des Kunden (einschließlich E-Mail-Verifikation) und der Annahme dieser Bedingungen zustande. PixelPact bestätigt den Vertragsschluss durch die Freischaltung des Kundenkontos.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, PixelPact stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Handelt der Kunde für einen Dritten (insbesondere eine Agentur im Auftrag einer Marke), so sichert er zu, zur Einreichung der Kampagne im Namen und auf Rechnung des Dritten bevollmächtigt zu sein. Bei Agenturen haften die Agentur und die beworbene Marke als Gesamtschuldner, soweit die Agentur die Beauftragung nicht nachweislich auf ihren eigenen Namen vornimmt.
(5) PixelPact behält sich das Recht vor, diese Kunden-Bedingungen zur Anpassung an geänderte gesetzliche oder tatsächliche Rahmen- bedingungen zu ändern. § 1 Abs. 4 der Streamer-Bedingungen gilt entsprechend (30 Tage Vorankündigung in Textform, Zustimmungsfiktion bei ausbleibendem Widerspruch, Kündigungsrecht).
§ 2 Leistungen von PixelPact
(1) PixelPact stellt dem Kunden eine Online-Plattform zur Verfügung, über die er CPM-basierte Werbekampagnen in Live-Streams teilnehmender Streamer buchen und auswerten kann. PixelPact schuldet insbesondere:
- die Bereitstellung eines Kampagnen-Erstellungsprozesses (Sechs-Schritte-Wizard) sowie eines Dashboards mit Echtzeit-Analytik (Budgetverbrauch, Impressions, eCPM, Pacing, Streamer-Performance, Delivery-Heatmap),
- die Vermittlung und Auslieferung von Kampagnen an geeignete Streamer nach den vom Kunden im Wizard gewählten Targeting- Kriterien,
- eine automatisierte Verifizierung der Ausspielungen (Echtzeit- Prüfung und Post-Stream-Reconciliation),
- die Abrechnung nach verifizierten Impressions bzw. Klicks gegen das Wallet-Guthaben (§ 5) sowie die elektronische Rechnungsstellung über den Zahlungsdienstleister.
(2) Eine bestimmte Zahl von Impressions, eine bestimmte Reichweite oder eine bestimmte Klickrate/Conversion wird nicht zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Die im Wizard angezeigten Schätzwerte (Impressions, Zuschauer-Range, Mindestlaufzeit) sind unverbindliche Prognosen auf Basis historischer Plattformdaten.
(3) PixelPact schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform, strebt jedoch eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. § 2 Abs. 2 und 3 der Streamer-Bedingungen gelten für Kunden entsprechend.
§ 3 Registrierung, Verifizierung, Zwei-Faktor-Authentifizierung
(1) Die Registrierung erfolgt per E-Mail und Passwort oder alternativ über Google (OAuth). Der Kunde hinterlegt seine vollständigen Firmendaten (Firma, Rechtsform, Rechnungsanschrift, USt-IdNr., Ansprechpartner); diese müssen während der gesamten Vertragslaufzeit zutreffend und aktuell sein.
(2) Zur Sicherung des Kundenkontos empfiehlt PixelPact die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP). Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten und Backup-Codes selbst verantwortlich. Bei Verdacht auf Missbrauch ist PixelPact unverzüglich zu informieren.
(3) PixelPact darf die Angaben des Kunden verifizieren (z. B. durch automatisierte Prüfung der USt-IdNr. im MIAS-System oder durch Anforderung geeigneter Nachweise wie Handelsregisterauszug). Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen PixelPact zur Sperrung oder Kündigung.
§ 4 Erstellung und Aktivierung von Kampagnen
(1) Kampagnen werden über den bereitgestellten Kampagnen-Wizard erstellt und vom Kunden selbständig aktiviert (Self-Service). Die Plattform prüft dabei lediglich technisch die Vollständigkeit der Pflichtangaben (Briefing, Targeting, Werbemittel, Budget, Budgetdeckung). Eine inhaltliche oder rechtliche Vorabprüfung der Kampagnen oder Werbemittel durch PixelPact erfolgt nicht; die Verantwortung für die Inhalte liegt beim Kunden (vgl. § 7).
(2) PixelPact ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kampagnen jederzeit — auch nach Aktivierung — zu prüfen und sie abzulehnen, zu pausieren oder zu beenden, insbesondere wenn sie gegen geltendes Recht, gegen diese Bedingungen oder gegen interne Content-Richtlinien verstoßen (z. B. Glücksspiel ohne deutsche Erlaubnis, politische Werbung in regulierten Zeiträumen, verbotene Produktkategorien). § 10 Abs. 1 Satz 2 (Information des Kunden) gilt entsprechend; nicht verbrauchtes Budget wird in diesem Fall dem Wallet gutgeschrieben (§ 6).
(3) Änderungen an aktiven Kampagnen (insbesondere Budgeterhöhung, Laufzeitverlängerung, Werbemitteltausch) nimmt der Kunde über die Plattform vor; Absatz 2 gilt entsprechend.
§ 5 Preise, Guthabenkonto (Wallet), Zahlung, Rechnung
(1) Die Vergütung von PixelPact erfolgt auf CPM-Basis (TKP) je verifizierter Impression — bei Kampagnen mit Tracking-Link zusätzlich je verifiziertem Klick (CPC) — nach den zum Zeitpunkt des Kampagnenstarts im Wizard ausgewiesenen Sätzen. Die Sätze können je Kampagne, Asset-Typ (statisch/animiert) und Plattform variieren und werden bei Aktivierung der Kampagne für deren Laufzeit festgeschrieben. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Guthabenkonto (Wallet):Kampagnen werden aus einem Guthabenkonto des Kunden („Wallet“) finanziert. Der Kunde lädt das Wallet über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Limited auf; die verfügbaren Zahlungsmethoden sowie Mindest- und Höchstbeträge je Aufladung werden im Kundenportal ausgewiesen. Dem Wallet wird der Nettobetrag der Aufladung gutgeschrieben; die Umsatzsteuer wird in der Rechnung (Abs. 5) ausgewiesen. Das Guthaben wird nicht verzinst.
(3) Zweckbindung, Vorleistung, Erstattung:Wallet-Guthaben ist zweckgebunden für die Buchung von Kampagnen bei PixelPact. Mit Aktivierung einer Kampagne wird das Kampagnenbudget aus dem freien Guthaben reserviert; ohne ausreichendes Guthaben findet keine Ausspielung statt (Vorleistungsprinzip). Bei Beendigung des Vertrags wird nicht verbrauchtes und nicht reserviertes Guthaben innerhalb von 30 Tagen über den ursprünglichen Zahlungsweg, ersatzweise auf ein vom Kunden benanntes Konto, erstattet.
(4) Automatische Aufladung (Auto-Recharge): Der Kunde kann optional festlegen, dass bei Unterschreiten eines von ihm bestimmten Schwellenwerts ein von ihm bestimmter Betrag automatisch über die hinterlegte Zahlungsmethode abgebucht und dem Wallet gutgeschrieben wird. Die Funktion kann jederzeit im Kundenportal deaktiviert werden. Nach drei aufeinanderfolgenden fehlgeschlagenen Abbuchungen deaktiviert PixelPact die Funktion automatisch und informiert den Kunden in Textform.
(5) Rechnungen über Aufladungen werden elektronisch über den Zahlungsdienstleister bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen einverstanden; soweit gesetzlich eine strukturierte elektronische Rechnung (E-Rechnung) vorgeschrieben ist, wird diese bereitgestellt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Dies gilt nicht, soweit das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) Mindestbudgets und Mindestlaufzeiten können in der Plattform angezeigt werden; sie beruhen auf der tatsächlich verfügbaren Plattformkapazität und sind für die jeweils gebuchte Kampagne maßgeblich.
§ 6 Budgetkontrolle, Reconciliation, Stornierung
(1) Das im Wizard festgelegte Kampagnenbudget bildet die Obergrenze. Überschreitungen sind ausgeschlossen. PixelPact stellt sicher, dass nach Ausschöpfung des Budgets keine weiteren Impressions ausgespielt werden; eine minimale technische Überschreitung innerhalb eines einzelnen Ausspielungszyklus ist systembedingt möglich und wird dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
(2) Im Rahmen der Post-Stream-Reconciliation werden Impressions nachträglich geprüft und ggf. entwertet (vgl. § 6 der Streamer- Bedingungen). Entwertete Impressions werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt; bereits belastete Beträge werden dem Kampagnenbudget, nach Kampagnenende dem Wallet, wieder gutgeschrieben.
(3) Der Kunde kann eine aktive Kampagne jederzeit über die Plattform pausieren und fortsetzen. Eine vorzeitige Beendigung kann der Kunde jederzeit in Textform (auch über den Support) verlangen; PixelPact setzt sie unverzüglich, spätestens binnen zwei Werktagen, um. Bei Beendigung wird nur das bis dahin verbrauchte Budget berechnet; das verbleibende reservierte Budget wird dem Wallet gutgeschrieben. Für die Erstattung von Wallet-Guthaben gilt § 5 Abs. 3.
§ 7 Werbemittel, Zusicherungen des Kunden, Freistellung
(1) Der Kunde garantiert für jedes hochgeladene Werbemittel und jedes Briefing, dass:
- er berechtigt ist, sämtliche enthaltenen Inhalte (Bilder, Videos, Musik, Texte, Marken, Abbildungen von Personen und erkennbarer Orte) im Rahmen der Ausspielung über die PixelPact-Plattform im Live-Streaming zu verwenden;
- er über alle hierfür erforderlichen Nutzungs-, Lizenz-, Marken- und Persönlichkeitsrechte sowie erforderlichen Einwilligungen (insbesondere GEMA, VG Bild-Kunst, Model Releases, Marken- lizenzen) verfügt;
- die Inhalte weder gegen geltendes Recht (insbesondere Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Jugendschutzrecht, Heilmittelwerberecht, UWG) noch gegen die Vorgaben der jeweils genutzten Streaming-Plattform (Twitch, Kick, YouTube) verstoßen;
- die Inhalte als Werbung erkennbar sind oder – soweit nach § 5a UWG oder Branchenkodizes erforderlich – gesondert als solche gekennzeichnet werden.
(2) Freistellungsklausel: Der Kunde stellt PixelPact und die jeweils betroffenen Streamer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer Verletzung der Garantien nach Abs. 1 ergeben, einschließlich Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen sowie der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach RVG und GKG). PixelPact wird den Kunden über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm die Möglichkeit zur Abwehr der Ansprüche geben.
(3) Take-down-Recht: PixelPact ist berechtigt, Werbemittel bei begründetem Verdacht einer Rechtsverletzung oder nach Eingang einer begründeten Meldung im Rahmen des Meldeverfahrens nach Art. 16 DSA sofort aus der Ausspielung zu nehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Fortsetzung der Ausspielung besteht in diesem Fall nicht; ein bis zur Take-down-Maßnahme nicht verbrauchtes Budget wird dem Wallet des Kunden gutgeschrieben (§ 5, § 6).
(4) KI-gestützte Funktionen: PixelPact stellt optional einen KI-gestützten Generator für Kampagnen-Briefings und Chat-Werbetexte bereit (Verarbeitung über OpenAI, vgl. die Datenschutzerklärung). KI-generierte Inhalte sind unverbindliche Vorschläge und werden in der Plattform als KI-generiert gekennzeichnet. Der Kunde prüft sie vor der Übernahme; mit der Übernahme in eine Kampagne gelten sie als Inhalte des Kunden, und die Garantien nach Abs. 1 sowie die Freistellung nach Abs. 2 finden auf sie Anwendung.
§ 8 Nutzungsrechte an Werbemitteln
(1) Der Kunde räumt PixelPact und den jeweils zugewiesenen Streamern ein einfaches, weltweites, nicht übertragbares, zeitlich und inhaltlich auf die jeweilige Kampagne beschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Werbemitteln ein, soweit dies für die Speicherung, die öffentliche Zugänglichmachung, die Aussendung, das Caching und die Ausspielung im Rahmen der Plattform erforderlich ist.
(2) Das Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung der Kampagne. PixelPact ist berechtigt, Auslieferungsprotokolle und aggregierte Performance-Daten zu Nachweis-, Abrechnungs- und Weiterentwicklungszwecken zu speichern.
(3) Eigenwerbung durch PixelPact mit den Werbemitteln oder dem Logo des Kunden (z. B. im Rahmen eines Case-Study-Posts oder der Referenzliste) erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform.
§ 9 Meldung rechtswidriger Inhalte, Moderation
(1) Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können jederzeit über [email protected] gemeldet werden. PixelPact prüft solche Meldungen nach Art. 16 DSA und entscheidet innerhalb angemessener Frist über geeignete Maßnahmen. Entscheidungen werden gemäß Art. 17 DSA begründet mitgeteilt.
(2) Gegen Entscheidungen kann der Kunde binnen sechs Monaten Beschwerde einlegen (Art. 20 DSA). Die Beschwerde ist über [email protected] zu richten.
§ 10 Sperrung und Kündigung
(1) PixelPact kann das Kundenkonto ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Bedingungen, gesetzliche Vorschriften oder die Rechte Dritter vorliegen. Der Kunde wird über die Maßnahme unverzüglich informiert, soweit nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Pflicht entgegensteht.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für PixelPact liegt insbesondere vor bei wiederholtem Verstoß gegen § 5 (Zahlung), § 7 (Werbemittel) oder bei Insolvenz des Kunden.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel der Plattform haftet PixelPact nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
(2) PixelPact haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.
(3) Für einfache Fahrlässigkeit haftet PixelPact nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 10.000 € je Schadensfall und 25.000 € je Kalenderjahr, begrenzt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn (insbesondere entgangene Werbeerlöse oder Umsätze, die aus der beworbenen Aktion erwartet wurden), Reputationsschäden und sonstige Folgeschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit – außerhalb der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – ausgeschlossen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet PixelPact nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der auch bei einer regelmäßigen und anforderungsgerechten Sicherung der Daten durch den Kunden eingetreten wäre.
(6) PixelPact haftet nicht für Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Angriffe Dritter oder auf Störungen der eingesetzten Drittanbieter zurückzuführen sind, soweit PixelPact diese Störungen nicht zu vertreten hat.
(7) Ansprüche gegen PixelPact aus dem Vertragsverhältnis verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Anspruchs und der Person des Schädigers, spätestens jedoch in drei Jahren ab Entstehung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 12 Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere interne Kampagnenstrategien, Reports, Preisgestaltung, nicht öffentliche Streamer-Insights) während der Laufzeit des Vertrags und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
§ 13 Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung von PixelPact. Soweit der Kunde im Rahmen von Kampagnen personenbezogene Daten selbst verarbeitet (insbesondere bei eigenen Tracking-Pixeln oder Landingpages), ist der Kunde hierfür der datenschutzrechtlich Verantwortliche.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(4) Mitteilungen zwischen den Parteien erfolgen, soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, in Textform (insbesondere per E-Mail an die hinterlegten Adressen).